Für den Ersttermin bitte ich um Kontaktaufnahme über das Kontaktformular oder Sie können den Ersttermin direkt über Doctolib buchen.
Sobald ich Ihre Nachricht erhalten habe, werde ich mich telefonisch bei Ihnen melden. Die weiteren Termine Vereinbaren wir vor Ort.
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Bei den gesetzlichen Krankenkassen, ist die Krankenkasse der Vertragspartner und bezahlt die Behandlung seiner Mitglieder.
Dabei müssen auf dem Rezept den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wenn das nicht der Fall ist, ist das Rezept ungültig und die Krankenkasse bezahlt die erbrachte Leistung nicht. Des weiteren darf es gesetzlich gesehen keine Behandlung begonnen werden, wenn es kein gültiges Rezept gibt. In Deutschland sind die Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen ohne ärztliche Anweisung nicht therapeutisch Tätig werden.
Die gesetzlichen Anforderungen sind:
Das Rezept ist nach dem Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig und muss vor dem 28 Tag angefangen sein. Außer der Arzt kreuzt ein dringlichen Behandlungsbedarf an, dann muss das Rezept innerhalb von 14 Tagen angefangen sein
Die Angaben Ihrer Krankenkasse müssen auf dem Rezept eingetragen sein
Ihre persönlichen Daten müssen auf dem Rezept eingetragen sein
Die Arztnummer, der Arzt Stempel und die Unterschrift vom Arzt muss auf dem Rezept sein
Der verordnende Arzt muss die Behandlungsrelevanten Diagnosen, ICD-10-Code, Diagnosegruppe und Leitsymptomatik angeben
Das Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges muss eintragen sein
Die Behandlungseinheiten müssen passend zum ICD- 10- Code sein
Es muss immer eine Behandlungsfrequenz einegtragen sein, z.B: 1-3 pro Woche
Das sind die häufigsten Fehlerquellen warum Rezepte ihre Gültigkeit verlieren und vom Arzt abgeändert oder neu ausgestellt werden müssen. Deswegen bitte ich Sie mir vor dem ersten Termin, das Rezept abzufotografieren und per E-Mail zukommen zulassen, damit ich es vorab Prüfen kann.
Vielen dank für Ihr Verständnis
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Ich empfehle es Ihnen vor Behandlungsbeginn die Höhe der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung zu klären. Durch Ihre Wahl ihres Versicherungstarifes übernimmt Ihre private Krankenversicherung nicht immer 100% der physiotherapeutischen Leistung. Daher ist eine Zuzahlung möglich.